Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts berate ich die Mandanten auf
sämtlichen Teilgebieten. Die Beratung beginnt bei der Gründung
von Unternehmen (hauptsächlich
Personen- oder Kapitalgesellschaften) mit der Prüfung und Entscheidung
für eine Rechtsformwahl.
Die Tätigkeit umfasst weiter die Erstellung
von Verträgen,
z.B. Gesellschafts- oder Geschäftsführerverträge, Unternehmensverträge
und viele andere mehr, die typischerweise anfallen. Eine Unterstützung,
außergerichtlich oder gerichtlich, bei
Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander wird ebenfalls angeboten.
Schließlich
berate ich die Mandanten bei einer Liquidation oder einem Insolvenzrisiko
eines Unternehmens
