Für die Abrechnungen der Leistungen ist grundsätzlich – je
nach Tätigkeit – das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz- oder
die Steuerberatergebührenordnung einschlägig. Über die
Einzelheiten informiere ich Sie gern.
Bei bestimmten Tätigkeiten,
z. B. Entwurf eines Vertrages, außergerichtliche
Beratungen oder Vergleichsverhandlungen u.a., können im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften die Honorare nach Vereinbarung auf Zeitbasis
abgerechnet werden. Auch ist unter bestimmten Voraussetzungen die Vereinbarung
einer Pauschalvergütung möglich.
Der Stundensatz richtet sich nach verschiedenen Faktoren. So werden u.a. der Schwierigkeitsgrad und die Bedeutung der Sache berücksichtigt.
Selbstverständlich wird vor Beginn des Auftrages die Kostenfrage erörtert.
