Der Umfang der Beratung umfasst die Gebiete des Steuer-, Gesellschafts- und des Wirtschaftsrechts.
Beraten und betreut werden überwiegend mittelständische Mandanten
unterschiedlichster Größen, Branchen und Rechtsformen. Die
Tätigkeit umfasst dabei die maßgeschneiderte, steueroptimierende
Beratungsgestaltung auf der Grundlage des Steuer- und Zivilrechts, die
Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen und anderen Vereinbarungen
sowie die Bearbeitung von gesellschaftsrechtlichen Fragen, Unterstützung
bei Verkäufen, Umwandlungen oder Umstrukturierungen von Unternehmen,
Hilfestellung bei erbrechtlichen Gestaltungen oder Nachfolgeregelungen.
Ebenfalls wird Vertretung in Steuerstrafsachen oder bei steuerlichen
Ansprüchen gegenüber dem Finanzamt und dem Finanzgericht geboten.
